Wir weisen daraufhin, dass für ein Individualklageverfahren Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) entstehen. Diese Kosten sind von derjenigen Prozesspartei zu tragen die abschließend unterliegt. Die Höhe der Prozesskosten richtet sich nach der Höhe des Streitswertes. Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages entspricht der Streitwert dem Bruttokaufpreis des Fahrzeuges. Wir haben hier das maximale Prozesskostenrisiko für Sie berechnet, das alle Anwalts- und Gerichtskosten für die erste und zweite Gerichtsinstanz (Berufung) berücksichtigt.
Ihr Kostenrisiko: 0 €
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Ihr voraussichtlicher Erlös: 0 €
Das Kostenrisiko realisiert sich lediglich im Falle einer vollumfänglichen Prozessniederlage. Gewinnen Sie, muss die Gegenseite sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen.